Hilfeleistungen für Solo-Selbständige,
Kleinstunternehmer, Künstler,
Kulturschaffende, Selbständige und
Unternehmen in Folge der Corona Krise
Das Land Berlin hat seine Soforthilfe von 5.000,00 € inzwischen eingestellt. Wer zu spät kam, hat nun das Nachsehen. Ein Berliner Unternehmer, der in der Corona-Krise helfen und anonym bleiben möchte, bietet nun finanzielle Unterstützung von bis zu 5.000,00 € an, wirklich großartig und beeindruckend ! Die Initiative wird vom Berliner Rundfunk unterstützt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie über den grünen Balken.
MIT HITS + HERZ FÜR BERLIN — DAS CORONA-SOFORTHILFE-PROGRAMM EINES BERLINER UNNTERNEHMERS mit
Unterstützung des Berliner Rundfunks [ Mehr… ]
Hier informieren wir Sie über die Maßnahmen und Hilfen, die von der öffentlichen Hand lanciert und verabschiedet werden, um die wirtschaftlichen Schäden in Folge der Corona-Krise zu reduzieren. Es wurden vermutlich sinnvolle Sofort-Pakte und Unterstützungshilfen entwickelt, mit dem Ziel, dass die Wirtschaftlichkeit von Selbständigen und Unternehmer erhalten bleibt.
Hilfspaket Bund und Länder, Zuschüsse für Solo-Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmer
Es sollen sowohl von Seiten des Bundes als auch der einzelnen Länder finanzielle Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Es wird unterschieden zwischen einer Unterstützung die betrieblichen Mittel betreffend und zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die Selbständigen bereits über ALG II gewährleistet wird. Selbständige, die im Zuge der Corona-Krise ALG II zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes beantragen müssen, werden zeitlich befristet in den Vorzug eines schnelleren Verfahrens und von besseren Konditionen kommen. Beispielsweise wird die finanzielle Deckung der eigentlichen Miete und nicht des ansonsten nur angemessenen Bedarfs abgesichert. Auch vorhandene Rücklagen müssen nicht zuerst — angesichts eines nur zulässigen Schonvermögens — aufgebraucht werden. Unabhängig und zusätzlich zum ALG II, das nicht in jedem Fall notwendig und sinnvoll ist, werden betriebliche Zuschüsse von Land und Bund zur Verfügung gestellt. Die Landeshilfen können neben den Bundeshilfen in Anspruch genommen werden, solange keine Überkompensation erfolgt, dies wird jedenfalls zur Zeit behauptet. Die Entwürfe der Hilfspakete machen einen guten Eindruck und scheinen seine Versprechungen der erleichterten und schnellen Zugangsweise zu halten. Soweit erkennbar wird außerdem folgendes eingelöst: soziale Absicherung der vorhandenen Unterkunftskosten, der Krankenversicherung, des Bedarfs an Betriebsmitteln in Höhe von 9000 € (Bund) bzw. 5000 € (Land Berlin) trotzt Einnahmenverluste, um weiterhin wirtschaftlich operieren zu können. Derzeit liegen die Beschlüsse noch nicht vor, aus denen die Voraussetzungen und Konditionen entnommen werden können. Im Laufe der Woche werden diese verabschiedet und wir werden auf unserer Seite darauf eingehen.
Mitwirkung an den Aktionen der Berufsverbände zur Erfassung der finanziellen Verluste
Wenn Sie selbst betroffen sind, bitte beteiligen Sie sich an den Maßnahmen der Berufsverbände der verschiedenen Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft und teilen Sie dem Berufsverband Ihrer Branche mit, welche Verluste bereits eingetreten sind oder eintreten werden, so dass die Katastrophe gegenüber der Politik transparent gemacht werden kann.
Liquiditätshilfen, zinsloses Darlehen/kein Zuschuss
Für Unternehmen, die mit höheren Einnahmenverlusten zu rechnen haben, bietet der Bund Liquiditätshilfen an. Es handelt sich um ein Förderprogramm, das über die IBB bereits umgesetzt wurde, indes nun im Zuge der Corona Krise wesentlich verbessert wurde, sowohl hinsichtlich der Antragstellung als auch der Konditionen mit einem zinslosen Darlehen bis zu einer Höhe von 500.000,00 EUR und einer Laufzeit von 2 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR (Zinssatz 4,0% p.a. bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben — Bund und Land arbeiten an der Aussetzung). Die Antragsstellung erfolgt über die Investitionsbank Berlin > > >
Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot
Selbständige und Freiberufler wie Arbeitnehmer, die aufgrund des Coronavirus einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen oder bei denen Quarantäne angeordnet wurde und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten. Voraussetung ist ein die Person betreffender Bescheid des Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot oder zur angeordneten Quarantäne und ein Verdienstausfall. Erstattet wird zum einen der Verdienstausfall für einen Zeitraum von sechs Wochen, wobei bei Selbständigen zur Berechnung ein Zwölftel des Gewinns nach den Vorschriften des Einkommenssteuerrechts aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde gelegt wird. Darüber hinaus können Aufwendungen für die private soziale Sicherung gemäß § 58 IfSG geltend gemacht werden. Die Antragsstellung erfolgt über den Berliner Senat für Finanzen > > >
Wertvolle Informationen erhalten durch den Newsletter des Deutschen Kulturrats
Wir empfehlen Ihnen den Newsletter “Corona versus Kultur” des Deutschen Kulturrats zu abonnieren, der laufend über die Neuerungen unterrichtet. Er enthält neben Meldungen aus Verbänden und von Maßnahmen der Länder auch einige Tipps, was bereits passiert, was Künstlerinnen und Künstler oder Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft jetzt tun können. Ebenso finden Sie einige gute Nachrichten, was aus dem Kultur- und Medienbereich für den Kultur- und Medienbereich bereits geschieht. Newsletter abonnieren, siehe auf der Startseite https://www.kulturrat.de/ weiter unten
Wertvolle Informationen erhalten durch den Newsletter des Verbands der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. (VGDS)
Auch der VGDS informiert über seinen Newsletter zu den laufenden Entwicklungen wie staatlichen Finanzhilfen für Selbständige in Folge der Corana-Krise, der über die folgende Seite abonniert werden kann: kostenlos als VGSD-Community-Mitglied anmelden
Wichtige Informationen für Berliner auf der Seite der Senatsveraltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Die einzelnen Bundesländer entwickeln eigene Maßnahmen und Hilfspakete für die Wirschaft, auch für Solo-Selbständige und Freiberufler. Der Berliner Senat plant ein eigenes Landesprogramm, mit dem der Berliner Kreativwirtschaft angesichts drohender Umsatzverluste wegen der Corona-Pandemie geholfen werden soll. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller plant, Solo-Selbstständige mit einem einmaligen, unbürokratischen Zuschuss von 15 000 Euro zu unterstützen. Dieses Vorhaben wird so leider nicht realisiert. Es handelt sich um 5 000 Euro. Näheres dazu dürften in den nächsten Tagen auf den Seiten der Senatsverwaltung unter Akutelles bekannt gegeben werden, siehe: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/