AVGS
FÖRDERUNG

durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Unser berufliches Individual-Coaching für Gründer_in, Selbständige und Arbeitssuchende wird in der gesamten Bundesrepublik zu 100 % durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.

Unsere Angebote wenden sich an Existenzgründer, an bereits Selbständige und Arbeitssuchende.

 

Voraussetzung

einen gesetzlichen Anspruch auf den AV-Gutschein haben Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I nach sechs Wochen ALG I-Bezug. Dies gilt auch, wenn ALG I durch ALG II aufgestockt wird.
Für alle Anderen (Nichtleistungsempfänger, ALG-II-Empfänger einschließlich Erwerbsaufstocker, Berufsrückkehrer nach § 20 SGB III, Fach- und Hochschulabsolventen, gekündigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer 3 Monate vor Ende der Befristung des Beschäftigungsverhältnisses, der Elternzeit, des Studiums oder der Ausbildung) liegt die Erteilung des AVGS im Ermessen der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter und wird im begründeten Fall gewährt ( § 45 Abs. 4 SGB III).

 

Spektrum unserer Beratung

umfasst die Erarbeitung eines Business- und Finanzierungsplans und die Unterstützung bei der Beantragung von Gründerzuschuss und Einstiegsgeld, die Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns und Überwindung von Krisen sowie Angelegenheiten der beruflichen Neuorientierung und Weiterbildung, der Bewerbungsstrategie auf Festanstellungen wie auch die Beratung von Arbeitnehmern, deren Arbeitsvertrag ausläuft.

 

Beratungsumfang max. 42 Std. (56 UE) in 1-3 Monate.

Sollten Sie Interesse an einem geförderten Coaching bei uns haben, kontaktieren Sie uns einfach.

 

AVGS FÖRDERUNG

durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

 

Unser berufliches Individual-Coaching für Gründer, Selbständige und Arbeitssuchende wird in der gesamten Bundesrepublik zu
100 % durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.

Unsere Angebote wenden sich an Existenzgründer, an bereits Selbständige und Arbeitssuchende.

 

Voraussetzung

einen gesetzlichen Anspruch auf den AV-Gutschein haben Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I nach sechs Wochen ALG I Anspruch. Dies gilt auch, wenn ALG I durch ALG II aufgestockt wird.
Für alle Anderen (Nichtleistungsempfänger, ALG-II-Empfänger einschließlich Erwerbsaufstocker, Berufsrückkehrer nach § 20 SGB III, Fach- und Hochschulabsolventen, gekündigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer 3 Monate vor Ende der Befristung des Beschäftigungsverhältnisses, der Elternzeit, des Studiums oder der Ausbildung) liegt die Erteilung des AVGS im Ermessen der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter und wird im begründeten Fall gewährt ( § 45 Abs. 4 SGB III).

 

Spektrum unserer Beratung

umfasst die Erarbeitung eines Business- und Finanzierungsplans und die Unterstützung bei der Beantragung von Gründerzuschuss und Einstiegsgeld, die Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns und Überwindung von Krisen sowie Angelegenheiten der beruflichen Neuorientierung und Weiterbildung, der Bewerbung auf Festanstellungen wie auch die Beratung von Arbeitnehmern, deren Arbeitsvertrag ausläuft.

 

Beratungsumfang max. 42 Std. (56 UE) in 1-3 Monate.

Sollten Sie Interesse an einem geförderten Coaching bei uns haben, kontaktieren Sie uns einfach.

für Gründer_in

Heranführung an eine selbständige Tätigkeit, Maßnahme Nr. 955/258/22

Infoblatt und Antrag für die Beratung zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit,
AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III

Infoblatt  >
Angebot Coaching Gründer_in AVGS

Antrag  >
ANTRAG Gründer_in AVGS

Flyer >
Flyer Dr. Bernet Unternehmensberatung_22-DE

Flyer_Dr. Bernet Unternehmensberatung_22-EN

für Arbeitssuchende
und Selbständige

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Maßnahme Nr. 955/306/22

 

Infoblatt und Antrag für die Heranführung an den Arbeitsmarkt, AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

Infoblatt  >
Angebot Berufliches Individual-Coaching AVGS

Antrag  >
ANTRAG Arbeitssuchende AVGS

Flyer >
Flyer Dr. Bernet Unternehmensberatung_22-DE

Flyer_Dr. Bernet Unternehmensberatung_22-EN

Die Dr. Bernet Unternehmensberatung ist ein anerkannter Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung, AZAV zertifiziert für
den Fachbereich 1 und 4
(Träger Nr. 955/6293).

für Gründer_in

Heranführung an eine selbständige Tätigkeit, Maßnahme Nr. 955/258/22

 

Infoblatt und Antrag für die Beratung zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit,
AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III

Infoblatt  >
Angebot Coaching Gründer_in AVGS

Antrag  >
ANTRAG Gründer_in AVGS

Flyer >
Flyer Dr. Bernet Unternehmensberatung 22-DE

Flyer_Dr. Bernet Unternehmensberatung 22-EN

für Arbeitssuchende
und Selbständige

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Maßnahme Nr. 955/306/22

 

Infoblatt und Antrag für die Heranführung an den Arbeitsmarkt, AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

Infoblatt  >
Angebot Berufliches Individual-Coaching AVGS

Antrag  >
ANTRAG Arbeitssuchende AVGS

Flyer >
Flyer Dr. Bernet Unternehmensberatung_22-DE

Flyer_Dr. Bernet Unternehmensberatung_22-EN

Die Dr. Bernet Unternehmensberatung ist ein anerkannter Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung, AZAV zertifiziert für
den Fachbereich 1 und 4 (Träger Nr. 955/6293).