AVGS FÖRDERUNG
durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Unser berufliches Coaching für Gründer, Selbständige und Arbeitssuchende wird in der gesamten Bundesrepublik zu 100 % durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Es handelte sich um eine individuelle Einzelberatung.
Unsere Coachingangebote wenden sich an Existenzgründer, an bereits Selbständige, Arbeitssuchende und Arbeitnehmer, die ihre berufliche Existenz verbessern oder verändern möchten.
Voraussetzung
einen gesetzlichen Anspruch auf den AV-Gutschein haben Arbeitslose im Leistungsbezug ALG I nach sechs Wochen ALG I Anspruch. Dies gilt auch, wenn ALG I durch ALG II aufgestockt wird.
Für alle Anderen (Nichtleistungsempfänger, ALG-II-Empfänger einschließlich Erwerbsaufstocker, Berufsrückkehrer nach § 20 SGB III, Fach- und Hochschulabsolventen, gekündigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer 3 Monate vor Ende der Befristung des Beschäftigungsverhältnisses, der Elternzeit, des Studiums oder der Ausbildung) liegt die Erteilung des AVGS im Ermessen der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter und wird im begründeten Fall gewährt ( § 45 Abs. 4 SGB III).
Spektrum unserer Beratung
umfasst die Erarbeitung eines Business- und Finanzierungsplans und Unterstützung beim Gründerzuschuss und Einstiegsgeld, die Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns und Überwindung von Krisen sowie Angelegenheiten der beruflichen Neuorientierung und Weiterbildung, der Bewerbung auf Festanstellungen wie auch die Beratung von Arbeitnehmern, deren Arbeitsvertrag ausläuft.
Beratungsumfang max. 42 Std. (56 UE) in 1–3 Monate.
Sollten Sie Interesse an einem Coaching mit Unterstützung des Gutscheins haben, kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie in dieser Angelegenheit gerne. Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Kennenlerngesprächs von 30 Minuten.
Infoblatt und Antrag für einen AV-Gutschein (AVGS)
Gründer, die Selbständigkeit
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
Maßnahme Nr. 955/60/20
Infoblatt und Antrag für die Beratung zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit,
AV-Gutschein (AVGS) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III
Infoblatt >
Angebot_Individual_Coaching_Gründer_AVGS
Antrag >
ANTRAG Gründer AVGS
Flyer >
FLYER Dr. Bernet Unternehmensberatung
Die Dr. Bernet Unternehmensberatung ist ein anerkannter Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung, AZAV zertifiziert für
den Fachbereich 1 (Träger Nr. 955/6293).
Arbeitssuchende
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Maßnahme Nr. 955/291/19
Infoblatt und Antrag für die Heranführung an den Arbeitsmarkt,
AV-Gutschein (AVGS) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Infoblatt >
Angebot Individual_Coaching_Arbeitssuchende_AVGS
Antrag >
ANTRAG Arbeitssuchende AVGS
Flyer >
FLYER Dr. Bernet Unternehmensberatung