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Unser Newsletter

Unser Newsletter informiert Sie über unsere Beratungsangebote, Seminare und Workshops und Tipps rund um Fragen der Selbständigkeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft wie auch zum Thema der Kulturförderung. Wenn wir Sie darüber informieren sollen, abonnieren Sie bitte unseren Newsletter. Sie können ihn jederzeit wieder abmelden.


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19. Oktober 2021

NEUSTARTHILFE PLUS für SOLO-SELBSTÄNDIGE

Die Neustarthilfe wurde auf das 4. Quartal 2021 (Oktober bis Dezember 2021) erweitert und kann beantragt werden.

Zum Direktantrag >>

Neustarthilfe 2021 für die 1. Jahrehälfte (Jan. bis Juni 2021), für das 3. Quartal (Juli bis August 2021) und für das 4. Quartal (Sept. bis Dez. 2021) beantragen, siehe unsere Informationen und Anleitung (mehr…)

12. Feburar 2021

Die ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III/NEUSTARTHILFE für SOLO-SELBSTÄNDIGE

Die Antragsmöglichkeiten ist noch nicht eröffnet. Dies brachten wir über die Hotline in Erfahrung, nachdem wir wie ein Hamster im Rad sämtliche Webseitenlinks durchgeklickt hatten. Für Solo-Selbständige dürfte es in der nächsten Woche, die Möglichkeit dazu geben. Wir informieren dann darüber. Die Überbrückungshilfe III für Unternehmen, zu beantragen über Dritte wie Steuerberater, ist bereits eröffnet. Wir äußersten bei der Hotline die Bitte, dies doch kenntlich zu machen, da ansonsten zu viele Solo-Selbständige in den nächsten Tag am Rad drehen.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III für Unternehmen

Die Antragstellung über Dritte wie Steuerberater ist eröffnet und kann hier vorgenommen werden:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de//UBH/Navigation/DE/Home/home.html

12. Februar 2021

Die November und Dezemberhilfe / Überbrückungshilfe II

bis zum 30.04.2021 gestellt werden

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

10. Dezember 2020

Interessante Steuertipps für Freiberufler und Selbständige

Ein Beitrag von Kay Klöpping veröffentlicht in der Frankurter Allgemeinen Zeitung

https://www.faz.net/-ht6-a68zk?premium=0x8272ca7bed6d2e4fe96ac7092abac0b5&GEPC=s5

31. August 2020

Sonderstipendien für Kunst- und Kulturschaffende im Bereich der Bildendenden und Darstellenden Kunst, der Musik und der Literatur

Das Land Berlin richtet ein Sonderstipendium für Künstler*innen sämtlicher o. g. Bereiche aus. Von Vorteil ist eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Die Bewerbung beginnt am 31. August und endet am 11. September.

https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.979678.php

Weitere Hilfsmaßnahmen

Aktuelle Informationen zu den staatlichen Förderungen des Landes Berlin für Betroffene aus der Kultur und Kreativwirtschaft finden sich auf der Sonderseite Corona Virus der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa

https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/

16. April 2020

Das Land Berlin hat seine Soforthilfe von 5.000,00 € inzwischen eingestellt. Wer zu spät kam, hat nun das Nachsehen.  Ein Berliner Unternehmer, der in der Corona-Krise helfen und anonym bleiben möchte, bietet nun finanzielle Unterstützung von bis zu 5.000,00 € an, wirklich großartig und beeindruckend ! Die Initiative wird vom Berliner Rundfunk unterstützt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie über den grünen Balken.

MIT HITS + HERZ FÜR BERLIN — DAS CORONA-SOFORTHILFEPROGRAMM EINES BERLINER UNNTERNEHMERS mit Unterstützung des Berliner Rundfunks [ Mehr… ] 

27. März 2020

Hier informieren wir Sie über die Maßnahmen und Hilfen, die von der öffentlichen Hand lanciert und verabschiedet werden, um die wirtschaftlichen Schäden in Folge der Corona-Krise zu reduzieren. Es wurden vermutlich sinnvolle Sofort-Pakte und Unterstützungshilfen entwickelt, mit dem Ziel, dass die Wirtschaftlichkeit von Selbständigen und Unternehmer erhalten bleibt.

Hilfspaket Bund und Länder, Zuschüsse für Solo-Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmer

Es sollen sowohl von Seiten des Bundes als auch der einzelnen Länder finanzielle Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Es wird unterschieden zwischen einer Unterstützung die betrieblichen Mittel betreffend und zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die Selbständigen bereits über ALG II gewährleistet wird. Selbständige, die im Zuge der Corona-Krise ALG II zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes beantragen müssen, werden zeitlich befristet in den Vorzug eines schnelleren Verfahrens und von besseren Konditionen kommen. Beispielsweise wird die finanzielle Deckung der eigentlichen Miete und nicht des ansonsten nur angemessenen Bedarfs abgesichert. Auch vorhandene Rücklagen müssen nicht zuerst — angesichts eines nur zulässigen Schonvermögens — aufgebraucht werden. Unabhängig und zusätzlich zum ALG II, das nicht in jedem Fall notwendig und sinnvoll ist, werden betriebliche Zuschüsse von Land und Bund zur Verfügung gestellt. Die Landeshilfen können neben den Bundeshilfen in Anspruch genommen werden, solange keine Überkompensation erfolgt, dies wird jedenfalls zur Zeit behauptet. Die Entwürfe der Hilfspakete machen einen guten Eindruck und scheinen seine Versprechungen der erleichterten und schnellen Zugangsweise zu halten. Soweit erkennbar wird außerdem folgendes eingelöst: soziale Absicherung der vorhandenen Unterkunftskosten, der Krankenversicherung, des Bedarfs an Betriebsmitteln in Höhe von 9000 € (Bund) bzw. 5000 € (Land Berlin) trotzt Einnahmenverluste, um weiterhin wirtschaftlich operieren zu können. Derzeit liegen die Beschlüsse noch nicht vor, aus denen die Voraussetzungen und Konditionen entnommen werden können. Im Laufe der Woche werden diese verabschiedet und wir werden auf unserer Seite darauf eingehen.

Mitwirkung an den Aktionen der Berufsverbände zur Erfassung der finanziellen Verluste

Wenn Sie selbst betroffen sind, bitte beteiligen Sie sich an den Maßnahmen der Berufsverbände der verschiedenen Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft und teilen Sie dem Berufsverband Ihrer Branche mit, welche Verluste bereits eingetreten sind oder eintreten werden, so dass die Katastrophe gegenüber der Politik transparent gemacht werden kann.  

Liquiditätshilfen, zinsloses Darlehen/kein Zuschuss

Für Unternehmen, die mit höheren Einnahmenverlusten zu rechnen haben, bietet der Bund Liquiditätshilfen an. Es handelt sich um ein Förderprogramm, das über die IBB bereits umgesetzt wurde, indes nun im Zuge der Corona Krise wesentlich verbessert wurde, sowohl hinsichtlich der Antragstellung als auch der Konditionen mit einem zinslosen Darlehen bis zu einer Höhe von 500.000,00 EUR und einer Laufzeit von 2 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR (Zinssatz 4,0% p.a. bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben — Bund und Land arbeiten an der Aussetzung). Die Antragsstellung erfolgt über die Investitionsbank Berlin > > >

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot

Selbständige und Freiberufler wie Arbeitnehmer, die aufgrund des Coronavirus einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen oder bei denen Quarantäne angeordnet wurde und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten. Voraussetung ist ein die Person betreffender Bescheid des Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot oder zur angeordneten Quarantäne und ein Verdienstausfall. Erstattet wird zum einen der Verdienstausfall für einen Zeitraum von sechs Wochen, wobei bei Selbständigen zur Berechnung ein Zwölftel des Gewinns nach den Vorschriften des Einkommenssteuerrechts aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde gelegt wird. Darüber hinaus können Aufwendungen für die private soziale Sicherung gemäß § 58 IfSG geltend gemacht werden. Die Antragsstellung erfolgt über den Berliner Senat für Finanzen > > >

Wertvolle Informationen erhalten durch den Newsletter des Deutschen Kulturrats

Wir empfehlen Ihnen den Newsletter “Corona versus Kultur” des Deutschen Kulturrats zu abonnieren, der laufend über die Neuerungen unterrichtet. Er enthält neben Meldungen aus Verbänden und von Maßnahmen der Länder auch einige Tipps, was bereits passiert, was Künstlerinnen und Künstler oder Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft jetzt tun können. Ebenso finden Sie einige gute Nachrichten, was aus dem Kultur- und Medienbereich für den Kultur- und Medienbereich bereits geschieht. Newsletter abonnieren, siehe auf der Startseite https://www.kulturrat.de/ weiter unten 

Wertvolle Informationen erhalten durch den Newsletter des Verbands der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. (VGDS)

Auch der VGDS informiert über seinen Newsletter zu den laufenden Entwicklungen wie staatlichen Finanzhilfen für Selbständige in Folge der Corana-Krise, der über die folgende Seite abonniert werden kann: kostenlos als VGSD-Community-Mitglied anmelden

Wichtige Informationen für Berliner auf der Seite der Senatsveraltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Die einzelnen Bundesländer entwickeln eigene Maßnahmen und Hilfspakete für die Wirschaft, auch für Solo-Selbständige und Freiberufler. Der Berliner Senat plant ein eigenes Landesprogramm, mit dem der Berliner Kreativwirtschaft angesichts drohender Umsatzverluste wegen der Corona-Pandemie geholfen werden soll. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller plant, Solo-Selbstständige mit einem einmaligen, unbürokratischen Zuschuss von 15 000 Euro zu unterstützen. Dieses Vorhaben wird so leider nicht realisiert. Es handelt sich um 5 000 Euro. Näheres dazu dürften in den nächsten Tagen auf den Seiten der Senatsverwaltung unter Akutelles bekannt gegeben werden, siehe: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/

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